Hinweise zu Elektrogesetz und Batterien
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte und Endnutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von Batterien, Akkus und Produkten, in denen Batterien oder Akkus enthalten oder denen diese beigefügt sind.
1. Hinweise zu Elektro- und Elektronikgeräten
1.1 Getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Elektroaltgeräte bezeichnet.
Elektroaltgeräte dürfen nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen getrennt gesammelt und den dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestellen zugeführt werden.
Elektroaltgeräte können insbesondere bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, beispielsweise kommunalen Wertstoffhöfen, sowie bei eingerichteten Rücknahmestellen von Herstellern oder Vertreibern abgegeben werden.
Ein Verzeichnis von Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen
1.2 Entnahme von Batterien, Akkus und Lampen
Altbatterien, Altakkumulatoren und Lampen, die nicht fest vom Elektroaltgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe an einer Sammelstelle grundsätzlich zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen und getrennt entsorgt werden.
Fest eingebaute Batterien oder Akkus dürfen nicht gewaltsam entfernt werden. In diesem Fall ist das vollständige Elektroaltgerät bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben.
1.3 Löschung personenbezogener Daten
Elektroaltgeräte können personenbezogene oder andere sensible Daten enthalten. Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten vor der Abgabe zu löschen, soweit eine Löschung technisch möglich ist.
1.4 Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das betreffende Elektro- oder Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf, sondern einer getrennten Sammlung zuzuführen ist.
2. Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten oder beigefügten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern.
2.1 Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkus zurückzugeben, damit eine fachgerechte Entsorgung und Wiederverwertung gewährleistet werden kann.
Altbatterien können unentgeltlich bei kommunalen Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder bei Sammelstellen des Handels abgegeben werden.
Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Unsere Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, und auf Mengen, die private Endnutzer üblicherweise entsorgen.
Entsprechende Altbatterien können Sie entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Anschrift unentgeltlich abgeben.
Beschädigte, aufgeblähte, verformte, ausgelaufene oder anderweitig sicherheitskritische Lithiumbatterien und Akkus dürfen nicht ohne vorherige Prüfung per Post versandt werden. Geben Sie diese bei einer dafür geeigneten örtlichen Sammel- oder Gefahrstoffannahmestelle ab.
2.2 Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Bei Batterien, die bestimmte Mengen an Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnensymbol die chemische Bezeichnung des jeweils enthaltenen Stoffes:
- Cd steht für Cadmium.
- Hg steht für Quecksilber.
- Pb steht für Blei.
Die in Batterien enthaltenen Stoffe können bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die Sicherheit von Personen beeinträchtigen.
3. Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien
3.1 Beitrag zur Abfallvermeidung
Endnutzer können dazu beitragen, Batterieabfälle zu vermeiden und die Nutzungsdauer von Batterien und Akkus zu verlängern.
- Beachten Sie die Hinweise des Herstellers zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Aufladung.
- Verwenden Sie nur geeignete Ladegeräte und Ladekabel.
- Vermeiden Sie starke Hitze, direkte Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit, Frost und mechanische Beschädigungen.
- Laden Sie Akkus entsprechend den Herstellerangaben und verwenden Sie beschädigte oder verformte Akkus nicht weiter.
- Verwenden Sie, soweit für das jeweilige Gerät geeignet, wiederaufladbare Akkus anstelle von Einwegbatterien.
- Bewahren Sie Batterien und Akkus trocken, kühl und außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
3.2 Getrennte Sammlung und Wiederverwertung
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe wie beispielsweise Zink, Eisen, Nickel, Lithium und weitere Metalle. Durch eine getrennte Sammlung können diese Stoffe zurückgewonnen und wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden.
Altbatterien dürfen deshalb nicht in den Hausmüll, in die Umwelt oder in andere unsortierte Abfallströme gelangen. Nutzen Sie die hierfür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen, Wertstoffhöfe und Sammelstellen des Handels.
3.3 Sicherheitshinweise für Lithiumbatterien und Akkus
Lithiumhaltige Batterien und Akkus können bei Beschädigung, unsachgemäßer Nutzung oder falscher Lagerung ein Brand- oder Explosionsrisiko darstellen.
- Schützen Sie lithiumhaltige Batterien und Akkus vor Hitze, Feuer, Feuchtigkeit, starken Stößen und mechanischen Beschädigungen.
- Verwenden oder laden Sie beschädigte, aufgeblähte, verformte oder ausgelaufene Akkus nicht weiter.
- Soweit die Pole zugänglich sind, sollten diese vor der Lagerung oder Entsorgung mit geeignetem Klebeband gegen Kurzschlüsse gesichert werden.
- Beschädigte Lithiumbatterien und Akkus müssen bei einer geeigneten örtlichen Sammel- oder Gefahrstoffannahmestelle abgegeben werden.
3.4 Sicherheitshinweise für Knopf- und Münzzellen
Knopf- und Münzzellen müssen außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Das Verschlucken einer Knopf- oder Münzzelle kann innerhalb kurzer Zeit zu schweren inneren Verletzungen führen.
Besteht der Verdacht, dass eine Batterie verschluckt wurde oder auf andere Weise in den Körper gelangt ist, muss unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.
3.5 Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Rückgabe, Sammlung, Abfallvermeidung und Verwertung von Altbatterien finden Sie hier:
- Informationen zur Batterierückgabe
- Informationen zur Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien
4. Getrennte Ausweisung der Herstellerkosten für Batterien
Hersteller tragen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung Kosten für die Sammlung, Rücknahme, Sortierung, Verwertung und Entsorgung von Altbatterien sowie für die Bereitstellung gesetzlicher Informationen.
Diese Herstellerkosten sind Bestandteil des jeweiligen Gesamtpreises und werden nicht zusätzlich zum angegebenen Verkaufspreis berechnet.
Informationen zur getrennten Ausweisung der Herstellerkosten für Batterien finden Sie hier:
Getrennte Ausweisung der Herstellerkosten für Batterien
5. Ergänzende Hinweise
Bitte beachten Sie zusätzlich die Sicherheits-, Nutzungs-, Lade- und Entsorgungshinweise des jeweiligen Herstellers.
